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Bürgerbegehren
Bürgerbegehren zur Einführung einer Bürgerfragestunde
Der Antrag der Freien Wähler Eichsfeld zur Einführung einer Bürgerfragestunde wurde in der Kreistagssitzung am 06.07.2009 von der CDU Mehrheit abgelehnt.
Aus diesem Grund entschieden sich die Freien Wähler einen Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens beim Landratsamt zu stellen.
Ablehnung durch den Landrat
Wie geht es jetzt weiter?
Nach reiflicher Überlegung nimmt der Kreisverband der Freien Wähler von der Möglichkeit gegen die Entscheidung des Landrates vor Gericht zu klagen vorerst Abstand. Vielmehr wollen wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises auf demokratischem Wege versuchen, die Fraktion der CDU zu einem Umdenken zu bewegen. Daher werden die Freien Wähler in jeder Kreistagssitzung den Antrag stellen, dass eine Bürgerfragestunde in die Tagesordnung aufgenommen wird.
Sollten sie Fragen, Ideen oder Anregungen für den Kreistag haben, wenden sie sich doch einfach an ihre Kreistagsabgeordneten der Freien Wähler!
Presse-Erklärung der Kreistagsfraktion der Freien Wähler Eichsfeld
Landrat hat Antrag auf Bürgerbegehren abgelehnt.
Der Antrag der Freien Wähler ein Bürgerbegehren zuzulassen, mit dem die Eichsfelderinnen und Eichsfelder über die Einführung einer Bürgerfragestunde im Kreistag abstimmen können, ist vom Landrat mit einer höchst willkürlichen Auslegung der Thüringer Kommunalordnung abgelehnt worden.(Wortlaut des Ablehnungsbescheids in der Anlage).
Dazu stellen die Freien Wähler Eichsfeld kommunalrechtlich richtig:Die öffentliche "Bürgerfragestunde" im Verlauf einer Kreistagsitzung ist in der ThürKO nicht geregelt. § 112 ThürKO bestimmt, dass für den Geschäftsgang des Kreistags die §§ 34 bis 43 ThürKO - faktisch wie beim Gemeinderat - entsprechend anzuwenden sind. Da eine gesetzliche Regelung nicht besteht, kann der Kreistag die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Bürgerfragestunde" in der öffentlichen Kreistagssitzung in seiner Geschäftsordnung festlegen, die sich der Kreistag selbst gibt (§ 34 Abs.1 i.V.m. § 112 ThürKO). Die Bürgerfragestunde im Kreistag als gelebte Bürgerdemokratie wollte die Freie-Wähler-Fraktion in dieser Weise regeln. Durch die Mehrheit der CDU-Fraktion ist in der letzten Kreistagssitzung eine Regelung in der Geschäftsordnung abgelehnt worden.
Andere Landkreise wie Hildburghausen oder Altenburg (beide mit CDU-Landräten) oder Unstrut-Hainich praktizieren längst eine Bürgerfragestunde in den Kreistagen und verstoßen damit gewiß nicht gegen die Thüringer Kommunalordnung.
Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens versagt der Eichsfelder Landrat den Bürgern das demokratische Recht, über die Einführung einer Fragestunde abzustimmen.
Der Landrat verweist die Freien Wähler nunmehr auf den Rechtsweg, wohlwissend, daß die Bürger damit ihrem Fragerecht nicht näher kommen und die Freien Wähler die mit einem Verwaltungsgerichtsverfahren möglicherweise verbundenen Kosten wohl kaum tragen können.
Daher wird die Freie-Wähler-Kreistagsfraktion einen anderen, dem Bürger mehr Teilhaberechte eröffnenden doppelten Weg einschlagen:
Zum einen wird die Fraktion zu jeder Kreistagssitzung die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes "Bürgerfragestunde" (§ 35 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 112 ThürKO). beantragen. Sollte die CDU-Mehrheit den Antrag ablehnen, werden die Freien Wähler die Fragen der Bürger unter dem in jeder Kreistagssitzung vorgesehenen Tagesordnungspunkt "Mitteilungen und Anfragen" vortragen. Anfragen von Bürgern können jederzeit an die Mitglieder der Fraktion formuliert werden; es ist zudem vorgesehen, ein Frageforum auf der Homepage der Freien Wähler Eichsfeld einzurichten.
Damit wollen die Freien Wähler den Bügerinnen und Bürgern fernab von juristischen Haarspaltereien, wie sie der Ablehnungsbescheid des Landrates enthält, die faktische Möglichkeit geben, in den Kreistagssitzungen zu Angelegenheiten ihrer Heimat Fragen zu stellen.




